AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungsagentur Roswitha Schmidsberger(VAS), Schulstraße 14, 4283 Bad Zell

1. Vertragsgestaltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungsagentur Schmidsberger und für die Orte wo VAS Seminare, Workshops und Vorträge abhalten und veranstalten. Sie werden Vertragsbestandteil unabhängig vom Weg der Bestellung
(persönlich, telefonisch, postalisch, oder online).

1.1 VAS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen in Kraft treten, sobald sie im Internet auf unserer Webseite veröffentlicht worden sind.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, sofern einzelne Vorschriften nur für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle vermerkt.
1.3 VAS erkennt entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, VAS hat solchen anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine telefonische Zusage gibt es nicht, es wird immer darauf hingewiesen Anliegen schriftlich zu schicken.
1.4 Der Vertrag zwischen VAS und dem Kunden kommt bei wie folgt zustande: Der Kunde meldet sich per Mail oder Formular auf der Webseite für den gewünschten Termin an und erhält vom VAS eine Bestätigung per Mail. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Zusendung per Mail durch VAS zustande.
1.5 Rücktrittsrecht:
Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind alle Tickets für Veranstaltungen;
also für erworbene Eintrittskarten im Online-Shop besteht kein Rücktrittsrecht!
(§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG Fern-u. Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Absage, Verschiebung oder jede andere Änderung durch den Veranstalter:
In den oben genannten Fällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, jene Kunden, die Karten erworben haben, über diese Änderung zu informieren. Diese Verständigung kann per E-Mail, SMS, Telefonat oder per Brief erfolgen, je nachdem, welche Kontaktdaten vorliegen.

2. Preise

2. Der im Internet bekannt gegebene oder ausgehängte Preis sind jeweils für den gewählten Bestellvorgang verbindlich.
2.1 Alle Preise enthalten die fälligen Mehrwertsteuern.
2.3 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Senioren, Schwerbehinderte usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden.

3. Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorüberweisung auf dass mit der Bestätigungsmail zugeschickte Konto unmittelbar nach der Anmeldung.
3.1 Bei Buchungen von Seminaren des Veranstalters ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Seminargebühr sofort zu leisten.  70 % der Seminargebühr sind spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Gesamtbetrag sofort nach Rechnungslegung fällig.
3.2. Sollte am Seminartermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar, außer dieser entrichtet dies in bar vor Beginn des Seminars. Die Anmeldung ist für den Seminarteilnehmer verbindlich. Es ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 7 Tage vor Seminarbeginn möglich.
3.3. Der in Rechnung gestellte Betrag ist – sofern es bei der Rechnungsstellung nichts anderes angegeben ist – zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Honorar vor jedem Seminar fällig.
Bei mehreren zeitlich auseinander fallenden Seminarteilen ebenfalls vor jedem einzelnen Seminar, und Erhalt der Rechnung sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig.

Buchung mit Frühbucherrabatt: Bei Buchung mit Frühbucherrabatt ist der Gesamtbetrag bis zum jeweils angegeben Datum, bis zum Ablauf des Frühbuchers, sofort fällig und nicht stornierbar.

  1. Storno

Stornierungen müssen durch den Teilnehmer / Auftraggeber in Textform erfolgen.

Bei Storno bis 8 Wochen vor Seminar-Beginn werden die 30 % (Anzahlung) Stornokosten fällig,
ab 8 Wochen und weniger bis Veranstaltungsbeginn 50%,
ab 4 Wochen und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 % wird die Seminargebühr in voller Höhe einbehalten bzw. fällig.
Buchungen mit Frühbucherrabatt sind nicht stornierbar!

4.1. Bei Umbuchungen auf einen anderen Termin wird eine Gebühr von € 50,-  pro Person erhoben. Ist das Seminar in voller Höhe bezahlt, darf einmal kostenfrei umgebucht werden. Eine weitere Umbuchung ist gegen die genannte Gebühr möglich.
4.2. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.
4.3. Sollte der Sitz des Seminarteilnehmers im Ausland liegen, so ist darauf zu achten, dass der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto des Veranstalters eingehen muss, evtl. Bankspesen also vom Teilnehmer zu tragen sind.
4.4. Rücktrittsrecht vom Ticketkauf:
Für erworbene Eintrittskarten im Online-Shop besteht kein Rücktrittsrecht.
(§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG Fern-u. Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Absage, Verschiebung oder jede andere Änderung durch den Veranstalter:
In den oben genannten Fällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, jene Kunden, die Karten erworben haben, über diese Änderung zu informieren. Diese Verständigung kann per E-Mail, SMS, Telefonat oder per Brief erfolgen, je nachdem, welche Kontaktdaten vorliegen.

 

5. Absage der Veranstaltung durch VAS

Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet VAS die geleisteten Zahlungen zurück. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VAS beruht. VAS verpflichtet sich, den Vertragspartner an eine der bei der Buchung genannten Adresse (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden von VAS nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung oder die Nichtinformation des Vertragspartners auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
Absage wegen Krankheit des Referenten oder bei Nichterreichung der Mindesteilnehmeranzahl von 10 Personen besteht die Möglichkeit einen neuen Termin wahrzunehmen oder der Teilnehmer bekommt den bereits bezahlten Seminarbeitrag rückerstattet. Angefallene Kosten werden von VAS nicht übernommen.

6. Haftung

Die Haftung von VAS aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LSZ oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt.

7. Garantie

VAS übernimmt keine Garantie für Erfolg der jeweils angebotenen Veranstaltungen. Die Inanspruchnahme unserer Angebote geschieht auf eigene Verantwortung und ersetzt KEINE ärztliche, physiotherapeutische oder anderweitige Behandlung im medizinischem Sinne. Wir stellen keine Diagnosen und geben keine Heilversprechen. Alle Aussagen, die auf unseren Seiten im Internet / unserer Bewerbung gemacht werden, spiegeln ausschließlich persönliche Meinungen wieder und stellen keine Anleitung zur Diagnose oder Therapien im ärztlichen Sinne dar. Bei Besuch unserer Vorträge und Seminare handelt jeder Einzelne auf eigenes Risiko und auch auf eigene Verantwortung. Der Besuch der Vorträge und Seminare sollte auch nicht dazu führen, bei gesundheitlichen Beschwerden die Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker auszuschließen oder ab- oder zu unterbrechen. Verschriebene Medikamente sind nicht abzusetzen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von gesundheitlichen Problemen keine Heilversprechen im Sinne des Heilmittelgesetzes gemacht werden und auch außerhalb des gesundheitlichen Bereiches keinerlei Erfolgsversprechen bzw. Garantien gegeben werden. Es gilt Österreichisches Recht. Mit ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, unsere AGBs gelesen und verstanden zu haben und Sie sind damit auch voll inhaltlich einverstanden.

8. Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht Ihnen bei einem Auftrag für eine Dienstleistung (z. B. Besuch eines Seminars) ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu: Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Als Unternehmer steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.
Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind alle Tickets für Veranstaltungen;
also für erworbene Eintrittskarten im Online-Shop besteht kein Rücktrittsrecht!
(§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG Fern-u. Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

9. Reise AGB´s
9.1. Abschluss des Reisevertrags
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

9.2. Bezahlung

  1. Mit der Übersendung der Anmeldebestätigung wird innerhalb einer Woche nach dessen Erhalt eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
  2. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 30 Tage vor Reisebeginn.
    Stornogebühren sind immer sofort fällig.

9.3.Rücktritt, Stornierung

  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte Anschrift.
  2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert:

Ab dem 1. Tag der Buchung 10% vom Reisepreis
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
danach oder bei Nichtantritt 100% vom Reisepreis

9.4. Absage von Veranstaltungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Handelt es sich um völlig unerhebliche Leistungen oder stehen einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen, besteht kein Anspruch auf unser Tätigwerden.

Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000.

9.5.Gewährleistung – Abhilfe

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Kündigung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.6. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für keine Beförderungs- oder Transferleistung (z.B. Flüge, Bahnreisen, Taxifahrten oder Busfahrten) haften, bei der Sie selbst Vertragspartner des Unternehmen sind, das diese Leistung erbringt. Das heißt, es besteht keine Haftung für von Ihnen beauftragte Transportmittel. Können Sie die Reise aus von Ihnen zu vertretenden Gründen (z.B. nicht rechtzeitig angetretene Flüge) oder aus Gründen, die von Ihnen beauftragte Beförderungsunternehmen zu vertreten haben, nicht antreten, gelten die allgemeinen Regelungen über Rücktritt und Umbuchung dieser Vertragsbedingungen.

9.7. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9.8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

9.9. Datenschutz und Datenspeicherung

Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Ihre Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und internen Werbezwecken sowie zur Zusendung von Feedbackbögen zu unseren Veranstaltungen in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und Ihres Berufs gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke oder für Feedbackbögen widersprechen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.